Das österreichische Erbrecht regelt den Übergang von Rechten (aber auch Pflichten) des Verstorbenen auf den oder die Nachfolger. Dabei besteht grundsätzlich Testierfreiheit. Das bedeutet, jeder Person steht es frei, mit Wirkung auf den Todesfall über das Vermögen zu disponieren und dabei festzulegen, wer was erhalten soll.
Demgegenüber gilt allerdings das Prinzip der Familienerbfolge. Dieses Prinzip hat insbesondere zwei Auswirkungen: wenn der Verstorbene die Testierfreiheit nicht genutzt und kein Testament hinterlassen hat, erben die nächsten Angehörigen (etwa der Ehegatte und die Kinder).
Aber auch wenn ein Testament vorliegt, regelt das sogenannte Pflichtteilsrecht die Ansprüche der nächsten Angehörigen. Diesen soll nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls ein bestimmter Anteil am Wert des hinterlassenen Vermögens zukommen.
Dabei kann das Pflichtteilsrecht normalerweise nicht durch eine letztwillige Verfügung ausgeschaltet werden. Diese Einschränkung der Testierfreiheit soll bei der Errichtung eines Testaments unbedingt bedacht werden, da es nach dem Tod sonst zu einer Verteilung des Vermögens des Verstorbenen kommen kann, die dieser so nicht beabsichtigt hat.
Der Wert der reinen Verlassenschaft bildet die Grundlage, um den Pflichtteil zu berechnen. Wenn man aber nur das Vermögen berücksichtigt, das beim Tod des Verstorbenen vorhanden ist, könnte das gesamte Pflichtteilsrecht umgangen werden. Das Vermögen könnte durch Schenkungen zu Lebzeiten so stark vermindert werden, sodass nach dem Tod des Verstorbenen keine nennenswerten Vermögensbestandteile mehr vorhanden sind. Um einer solchen Umgehung vorzubeugen, werden Schenkungen des Verstorbenen bei der Bemessung des Pflichtteils berücksichtigt!
Angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen und rechtlichen Öffnung Europas und der dadurch seit Jahrzehnten zunehmenden Mobilität der europäischen Bürger rücken Fragen der Nachlassplanung immer stärker in das Bewusstsein einer europäischen Bevölkerung. Die Arbeitnehmerfreiheit und die Niederlassungsfreiheit führen dazu, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen sich zunehmend innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten bewegen und oft dauerhaft eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gründen bzw. ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Ehen zwischen verschiedenen europäischen Nationalitäten werden geschlossen, zweisprachig erzogene Kinder pendeln zwischen den Staaten ihrer Eltern und auch deren Großeltern werden mobiler und begleiten die junge Familie als Unterstützung an den jeweiligen Lebensmittelpunkt.