Scheidung, Obsorge und Unterhalt


Scheidungsrecht

Beim Scheidungsrecht steht die Scheidung wegen Verschuldens im Mittelpunkt der Betrachtungen. Insbesondere werden Informationen über die Gründe dafür, nämlich schwere Eheverfehlungen (Ehebruch, körperliche Gewalt, Verstöße gegen sonstige Pflichten zur umfassenden Lebensgemeinschaft) oder ehrloses und unsittliches Verhalten bereitgestellt.

 

Auch über die einvernehmliche Scheidung, die in der Praxis eine zentrale Rolle spielt, wird der Besucher dieses Info-Portals umfassend informiert. Ein Muster für eine Scheidungsvereinbarung ist hier zu finden.  

Obsorgerecht

Bücher als Symbol für Informationen zur einvernehmlichen Scheidung, zum Sorgerecht und zum Unterhaltsrecht

Oft wird erbittert um die Obsorge gestritten, ohne das den Beteiligten ausreichend erklärt wurde, was genau mit Obsorge gemeint ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

 

Die Obsorge kann im Falle der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft auf drei Arten geregelt werden: Beibehaltung der vollen Obsorge beider Eltern, alleinige Obsorge eines Elternteils oder volle Obsorge des hauptsächlich betreuenden Elternteils und beschränkte  Obsorge des Anderen.

Unterhaltsrecht

Unterschieden wird zwischen dem Ehegattenunterhalt, der nach Auflösung der Ehe unter Umständen dem ehemaligen Haushaltsführer zusteht und dem Kindesunterhalt, zu dessen (angemessener) Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anteilig beizutragen hat. Die Prozentsätze sind nach Altersstufen gegliedert und reichen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit.