Checkliste Testamentserrichtung


Die Checkliste soll eine Unterstützung zur Nachlassplanung darstellen und die Errichtung eines Testaments erleichtern. Ziel ist es, ohne Anspruch auf Vollständigkeit den Testamentserrichter auf wichtige Punkte hinzuweisen, die unter Umständen Einfluss auf die Verteilung des Nachlasses und die gewünschte Erbfolge haben können und dadurch Problemen bei der Abwicklung des Nachlasses zu vermeiden.

 

Vor Errichtung eines Testaments und daher vor Verwendung der Checkliste sollte jedenfalls Klarheit über die gewünschten Regelungsziele herrschen. Motive des Testamentserrichters sind oft die materielle Absicherung von Hinterbliebenen, die Regelung der Unternehmensnachfolge aber auch die Ausschließung oder Beschränkung von Erbschaftsansprüchen können eine Rolle spielen.

Ein Muster für ein Testament

 

Grundsätzlich gilt: nach dem Tod kann der Verstorbene nicht mehr zu seinem letzten Willen befragt werden. Umso wichtiger ist es, klare Anordnungen und Regelungen zu schaffen, die keinen Interpretationsspielraum zulassen.

  • Ist der Testamentserrichter testierfähig (Einsichtsfähigkeit und Reife)?
  • Wo hat der Testamentserrichter seinen gewöhnlichen Aufenthalt? Kommt ausländisches Recht im Nachlassverfahren zu Anwendung? Soll eine Rechtswahl getroffen werden?
  • Welche zwingenden Formvorschriften sind bei der Abfassung des Testaments zu berücksichtigen (eigenhändiges oder fremdhändiges Testament)?
  • Wie wird das Testament nach Errichtung verwahrt (z.B. im Zentralen Testamentsregister)?
  • Personen- und Güterstand des Erblassers? Wenn verheiratet, besteht ein Ehevertrag?
  • Wer würde ohne der Schaffung eines Testaments erben? Wie lautet also die gesetzliche Erbfolge?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Soll ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbart werden bzw. will der Erblasser eine Pflichtteilsentziehung oder -beschränkung erreichen?
  • Hinterlässt der Erblasser neben Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten?
  • Wenn es mehrere Erben gibt, sollen diese das Vermögen des Erblassers insgesamt oder jeweils getrennt nach einzelnen Nachlassgegenständen erhalten?
  • Wurden zu Lebzeiten des Testamentserrichters Geschenke an zukünftige Erben gemacht? Wenn ja, muss unter Umständen eine Anrechnung erfolgen!
  • Soll es Nacherben (bei Wegfall der ursprünglichen Erben) geben?
  • Soll ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
  • Existieren zeitlich frühere Testamente? Gibt es Erbverträge?